Kurscurriculum

Kurscurriculum

Kurssystem Bewegungsorgane

Es gelten bei KBV-konformen Kursen stets die jeweils aktuellen Rahmenbedingungen der KBV. Diese sind in der Ultraschallvereinbarung der KBV zu finden.

Die Kurse sind nur dann „KBV-konform“, wenn folgende Vorgaben erfüllt sind:

  • 9 Monate zw. Grund- und Abschlusskurs,
  • Grund- und Aufbaukurs an mind. drei Tagen,
  • Abschlusskurs an mind. 2 Tagen,
    • 400 dokumentierte Untersuchungen und Prüfung im Abschlusskurs
      Für die Einhaltung ist der Kursleiter*in verantwortlich.

Es obliegt dem/der verantwortlichen Kursleiter*in dafür Sorge zu tragen, dass nach Abschluss eines DEGUM-zertifizierten Kurses jeder/jede Teilnehmer*in eine Teilnahmebescheinigung mit DEGUM-Qualitätsplakette erhält. Für den Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs wird eine gelbe Plakette vergeben. Alle Spezialkurse sowie Module erhalten eine graue DEGUM-Plakette.

Grund-, Aufbau- und Abschlusskurse die inhaltlich vollumfänglich den Vorgaben des Arbeitskreises Bewegungsorgane, nicht aber den KBV-Regeln entsprechen, können ebenfalls eine DEGUM-Zertifizierung anstreben. Alle Teilnehmenden erhalten eine Bescheinigung mit gelber Qualitätsplakette, aber ohne den Hinweis auf KBV-Konformität.


Bitte beachten Sie, dass Kurscurricula sich mit den Kursinhalten befassen. Die Rahmenbedingungen zu den Kursen (Grund,- Aufbau,- Abschlusskurs) finden sich in der jeweils aktuellen Fassung der US-Vereinbarung der KBV. Bitte beachten Sie auch die Stellungnahme des Vorstands der DEGUM zur Durchführung des theoretischen und des praktischen Teils: PDF-Download.

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