Stufe II

DEGUM-Stufe II Notfallsonografie

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Stufe I Notfallsonografie seit mindestens 1 Jahr.

  • Facharzturkunde in einem Fach mit Bezug zur Akut-, Notfall- oder Intensivmedizin

  • Bescheinigung vom Chefarzt oder einem DEGUM-Kursleiter über mindestens 200 durchgeführte an Leitsymptomen orientierte notfallsonografische Falldokumentationen
    (75 % eigene Falldokumentationen, Supervision durch den Antragsteller wird mit bis zu 25 % anerkannt)
    Auf Verlangen ist eine Auswahl der Falldokumentationen (Kurzanamnese, notfallsonografische Fragestellung, Befundinterpretation, aussagefähiges anonymisiertes Bild- oder Filmmaterial) per Datenträger vorzulegen. Nach der aktuellen Fassung der DSGVO ist unter „anonymisiert“ zu verstehen, dass auch mit hohem technischem Aufwand eine Re-Identifizierung des jeweiligen Patienten nicht mehr möglich ist.

  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten.

  • Teilnahmebescheinigung am DEGUM-Aufbaukurs Notfallsonografie.

  • Empfehlungsschreiben von zwei DEGUM-Stufe III Kursleitern, davon mindestens ein DEGUM-Stufe III Kursleiter aus dem Arbeitskreis Notfallsonografie
  • Bearbeitungs- und Prüfungsgebühr in Höhe von 150,- €

Bei der Erstzertifizierung der DEGUM-Stufe II ist der Antragsteller nach der erfolgreichen Begutachtung der Antragsunterlagen zur Prüfung zugelassen. Die Prüfung wird von mindestens einem DEGUM-Stufe III Kursleiter (Notfallsonografie) abgenommen, der nicht aus dem Arbeits- und Ausbildungsumfeld (Klinik, Arbeitsgruppe, gewohnte Kursinfrastruktur) des Kandidaten kommen darf. Die Prüfung kann im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung oder einer Hospitation stattfinden. Als Prüfungsleistung führt der Antragsteller mind. zwei simulierte leitsymptomorientierte Untersuchungen durch. Die Qualität der Untersuchung wird entlang eines strukturierten Beobachtungsbogens mit den Bewertungspunkten Indikation, Gerätebedienung, Bildoptimierung und- aquise, Untersuchungsstrategie, Bildinterpretation, Dokumentation und notfallmedizinisch-therapeutischer Entscheidungsfindung bewertet. Die jeweiligen Simulationsfälle werden von dem Prüfer in Absprache mit der Leitung des Arbeitskreises festgelegt. Der Prüfungstermin wird von der Leitung des Arbeitskreises in Absprache mit dem Antragsteller und dem Prüfer festgelegt.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Chefarztbescheinigung:
    Es wurden jährlich eigenverantwortlich mindestens 200 Notfallsonografien durchgeführt, davon 75% eigene und 20% mit klinisch-relevantem pathologischem Befund.
    Es werden alle dokumentierten fokussierten Anwendungen nach dem Dreiländerübergreifenden Curriculum der DEGUM/AK Notfallsonografie anerkannt.
    (Anonymisierte Befunde und aussagefähige Bild- oder Videodokumentationen sind dem Arbeitskreis auf Verlangen per Datenträger vorzulegen.)

  • Nachweis über 36 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren (durchschnittlich 6 pro Jahr) durch Teilnahme an sonografischen Fortbildungsveranstaltungen/Kongressen

  • Nachweis über die Teilnahme an mindestens zwei Sitzungen des AK Notfallsonografie in den vergangenen sechs Jahren.

  • Aktuelle Geräteausstattung und Dokumentationsmöglichkeiten.

  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Notfallsonografie können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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