Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Mehrstufenkonzept & Zertifizierung

Das Mehrstufenkonzept der DEGUM soll in Deutschland flächendeckend eine hochwertige Ultraschalldiagnostik von der qualifizierten Basisdiagnostik bis zu Referenzzentren in Klinik und Praxis sicherstellen. Es definiert qualitative Mindestanforderungen an Ultraschall-Untersucher, auf deren Grundlage die Untersucher zertifiziert und regelmäßig rezertifiziert werden. Dabei geht das Konzept über die Mindestanforderungen der KV und der Facharztkataloge der Landesärztekammern hinaus. Entsprechend qualifizierte, DEGUM-zertifizierte Ärzte finden Sie auf dieser Website.

Ablauf Zertifizierungsverfahren

Die Unterlagen der Zertifizierungsanträge für die DEGUM-Stufe I und die Rezertifizierungsanträge werden von einem Gutachter gesichtet. Wird der Antrag durch diesen bestätigt, erhält der Antragsteller die vom Arbeitskreisleiter und vom Präsident unterschriebene Urkunde für die beantragte Stufe.

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II, der DEGUM-Stufe II Kursleiter und der DEGUM-Stufe III Kursleiter wird nach erfolgreicher Begutachtung der Antragsteller von der Arbeitskreisleitung eingeladen, im Rahmen eines Arbeitskreis- oder Kursleitertreffens zwei Kurzvorträge (Auswahl aus drei vorher genannten Themen) zu halten. Für jeden Kurzvortrag stehen maximal 5 Minuten zur Verfügung und es sollten vor allem eigenes Bildmaterial präsentiert werden. Das Kursleiterkollegium überprüft das Wissen und das didaktische Können der Antragsteller und stimmt im Anschluss darüber ab, ob die Vorträge den Anforderungen entsprechen.

Gültigkeit Zertifizierung

Die Zertifizierung ist personenbezogen und gilt für 6 Jahre. Das Mitglied ist verpflichtet seine Rezertifizierung, vor Ablauf der Frist, selbst zu beantragen. Wenn dies nicht erfolgt, kann die Geschäftsstelle eine 3-monatige Kulanzfrist ab Ablaufdatum erteilen. Vor Ablauf dieser Frist müssen die Unterlagen vollständig vorliegen, sonst erlischt die Zertifizierung und ein Neuantrag ist erforderlich.

Die Gültigkeit der Zertifizierung ist an die DEGUM-Mitgliedschaft gebunden und erlischt bei Kündigung derselben.

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Bewegungsorgane können Sie ganz einfach hier  online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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