Stufe III Kursleiter

DEGUM-Stufe III Kursleiter Hüftsonografie im Säuglingsalter

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II Hüftsonografie im Säuglingsalter seit mindestens einem Jahr.
  • Chefarzt-Bescheinigung über die eigenständige, korrekte Durchführung und/oder Supervision von mindestens 200 Hüftsonografien nach Graf bei Säuglingen pro Jahr
    alternativ: Bescheinigung über Abrechnungsberechtigung
  • Bescheinigung über die Teilnahme als Referent/in an je einem DEGUM-zertifizierten Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs zur Sonografie der Säuglingshüfte nach Graf.
    Liegt bereits die DEGUM-Stufe II Kursleiter vor, entfällt dieser Punkt.
  • Einreichen von 100 Hüftsonogrammen, die als Lehrmittel in eigenen Kursen Verwendung finden sollen.
    Inhaltich müssen Beispiele für sämtliche Hüfttypen nach Graf und sämtliche Dreh- und Kippfehler erhalten sein.
    Liegt bereits die DEGUM-Stufe II Kursleiter vor, entfällt dieser Punkt.
  • Mindestens zwei wissenschaftliche Beiträge zum Thema Hüftsonografie, wobei es sich bei einem um eine Publikation in einer peer-reviewed Zeitschrift als Erst- oder Letztautor/in handeln muss.
  • Empfehlungsschreiben von zwei DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter der Hüftsonografie im Säuglingsalter aus dem Arbeitskreis Bewegungsorgane
    Inhaltlicher Schwerpunkt: Didaktische Fähigkeiten und die Beherrschung der Kursinhalte
    Liegt bereits die DEGUM-Stufe II Kursleiter vor, entfällt dieser Punkt.
  • Aktuelle Geräteausstattung
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe III Kursleiter wird nach erfolgreicher Begutachtung der Antragsteller von der Arbeitskreisleitung eingeladen, im Rahmen eines Arbeitskreis- oder Kursleitertreffens ein Kurzvortrag (Auswahl aus drei vorher genannten Themen) zu halten. Für den Kurzvortrag stehen maximal 5 Minuten zur Verfügung und es sollten vor allem eigenes Bildmaterial präsentiert werden. Das Kursleiterkollegium überprüft das Wissen und das didaktische Können der Antragsteller und stimmt im Anschluss darüber ab, ob die Vorträge den Anforderungen entsprechen.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Chefarzt-Bescheinigung über selbständig durchgeführte oder supervidierte Hüftultraschalluntersuchungen bei mindestens 200 Säuglingen pro Jahr
  • Pro Jahr ist mindestens ein DEGUM-Kurs Sonografie der Säuglingshüfte nach Graf abzuhalten.
    Die Veröffentlichung einer zitierfähigen Publikation rund um das Thema Sonografie der Säuglingshüfte nach Graf wird dem Abhalten eines Kurses gleichgesetzt.
  • Nachweis über mindestens 90 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren durch Teilnahme an spezifisch hüftsonografischen Fortbildungsveranstaltungen.
  • Teilnahme an mindestens 3 Kursleitertreffen des Arbeitskreises Bewegungsorgane in den vergangenen 6 Jahren.
    Die Teilnahme an einem Dreiländertreffen der DEGUM wird der Teilnahme an einem Kursleitertreffen des Arbeitskreises Bewegungsorgane gleichgesetzt.
  • Aktuelle Geräteausstattung
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Bewegungsorgane können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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