Stufe II Kursleiter

DEGUM-Stufe II Kursleiter Hüftsonografie im Säuglingsalter

Erstzertifizierung

Anforderungen:

  • Erforderlich ist die DEGUM-Stufe II Hüftsonografie im Säuglingsalter seit mindestens einem Jahr.
  • Chefarzt-Bescheinigung über die eigenständige, korrekte Durchführung von mindestens 200 Hüftsonografien nach Graf bei Säuglingen pro Jahr
    alternativ: Bescheinigung über Abrechnungsberechtigung
  • Bescheinigung über die Teilnahme als Referent/in an je einem DEGUM-zertifizierten Grund-, Aufbau- und Abschlusskurs zur Sonografie der Säuglingshüfte nach Graf.
  • Einreichen von 100 Hüftsonogrammen, die als Lehrmittel in eigenen Kursen Verwendung finden sollen
    Inhaltich müssen Beispiele für sämtliche Hüfttypen nach Graf und sämtliche Dreh- und Kippfehler erhalten sein.
  • Empfehlungsschreiben von zwei DEGUM-Stufe II Kursleiter oder DEGUM-Stufe III Kursleiter der Hüftsonografie im Säuglingsalter aus dem Arbeitskreis Bewegungsorgane
    Inhaltlicher Schwerpunkt: Didaktische Fähigkeiten und die Beherrschung der Kursinhalte
  • Aktuelle Geräteausstattung
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Bei der Erstzertifizierungen der DEGUM-Stufe II Kursleiter wird nach erfolgreicher Begutachtung der Antragsteller von der Arbeitskreisleitung eingeladen, im Rahmen eines Arbeitskreis- oder Kursleitertreffens einen Kurzvortrag (Auswahl aus drei vorher genannten Themen) zu halten. Für den Kurzvortrag stehen maximal 5 Minuten zur Verfügung und es sollten vor allem eigenes Bildmaterial präsentiert werden. Das Kursleiterkollegium überprüft das Wissen und das didaktische Können der Antragsteller und stimmt im Anschluss darüber ab, ob die Vorträge den Anforderungen entsprechen.

Rezertifizierung

Anforderungen:

  • Chefarzt-Bescheinigung über selbständig durchgeführte oder supervidierte Hüftultraschalluntersuchungen bei mindestens 200 Säuglingen pro Jahr
  • Kursleitung von mindestens 3 DEGUM-zertifizierten Kursen der Sonografie der Säuglingshüfte nach Graf innerhalb der vergangenen 6 Jahren
    alternativ: Mitwirken als Tutor bei einem DEGUM-zertifizierten Hüftultraschallkurs mindestens einmal pro Jahr
  • Nachweis über mindestens 60 CME-äquivalente Punkte aus den vergangenen 6 Jahren durch Teilnahme an spezifisch hüftsonografischen Fortbildungsveranstaltungen
  • Teilnahme an mindestens 3 Kursleitertreffen des AK Bewegungsorgane in den vergangenen 6 Jahren.
    Die Teilnahme an einem Dreiländertreffen der DEGUM wird der Teilnahme an einem Kursleitertreffen des Arbeitskreis Bewegungsorgane gleichgesetzt.
  • Aktuelle Geräteausstattung
  • Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- €

Antragstellung

Ihren Zertifizierungsantrag im Arbeitskreis Bewegungsorgane können Sie ganz einfach hier online einreichen. Bitte loggen Sie sich dann mit Ihrer Mitgliedsnummer und Ihrem Zugang, den Sie auch für den internen Bereich dieser Seite nutzen, ein. Sollten Ihnen Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an geschaeftsstelle(at)degum.de

Im Zertifizierungsportal können Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Antrages einsehen. Nachrichten zum Status Ihres Antrages erhalten Sie automatisch.

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