Stufe I
Anträge, die diese Bedingungen nicht erfüllen, dürfen nicht bearbeitet werden und müssen an den Antragsteller zurückgeschickt werden.
- Alle Formulare, Bildnachweise und sonstige Nachweise für die Antragstellung sind in ausgedruckter, fest abgehefteter Form (Heftstreifen/Schnellhefter) per Post an die auf dem Antragsformular angegebene Adresse zu schicken
- Deckblatt mit folgenden Informationen:
Name, Vorname (Antragsteller*in)
Sektion Gynäkologie und Geburtshilfe
Stufe I Zertifizierung/Rezertifizierung - Ultraschallbilder, die über Geräte erstellt worden sind die diese auf Fotopapierstreifen ausgeben, sind auf die verlinkten Vorlagen für die geburtshilfliche und gynäkologische Bilddokumentation aufzukleben
- Ultraschallbilder, die über ein Dokumentationsprogramm wie beispielsweise Viewpoint erstellt wurden, müssen als vollständiger Befundbericht ausgedruckt werden
- Die Bilder dürfen nicht kleiner als 7,5 cm x 9,5 cm sein
- Die Bestätigung, dass die eingereichten Untersuchungen selbständig vorgenommen wurden ist zu unterschreiben und im Original einzureichen (nur bei Erstzertifizierung ohne Facharzt)
- Die Bescheinigung eines/einer DEGUM-Stufe II oder III-Inhaber*in über die 300 geburtshilflichen und 300 gynäkologischen Ultraschalluntersuchungen ist im Original einzureichen (nur bei Erstzertifizierung ohne Facharzt)
- Facharzturkunden sind in Kopie beizufügen (nur bei Erstzertifizierung mit Facharzt)
- Die 10-fache geburtshilfliche Bilddokumentation (18+0 bis 21+6) muss den Qualitätsanforderungen der DEGUM entsprechen.
- Die 10-fache gynäkologische Bilddokumentation (Uterus&Ovar) muss den Qualitätsanforderungen der DEGUM entsprechen.
- Es sollen pro Fall nicht mehr als die geforderten 6 (GEB) bzw. 2 (GYN) Ebenen eingereicht werden. Insgesamt soll die Anzahl der Fälle 10 weder über- noch unterschreiten.
- Siehe auch geburtshilfliche und gynäkologische Beispieldokumentationen und Datenschutzbestimmungen